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Änderungen beim Unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Laut Destatis waren 2025 mehr als vier von fünf (84,4 %) Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren Frauen. 

Alleinerziehende sind finanziell und organisatorisch stark belastet und überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht. Bisher liegt die Altersgrenze für Kinder, die Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben bei 18 Jahren. Geplant ist, diesen künftig nur noch für Kinder unter 16 Jahren zu gewähren. Der Unterhaltsvorschuss soll Kinder vor Armut schützen, wenn ein Elternteil den Unterhalt seiner Kinder nicht sichern kann oder die Zahlung verweigert. Dieser muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss.