Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind nach dem Gesetz (SGB VIII) zuständig für die Jugendhilfe, also für die unmittelbare Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten. Sie sind Teil der kommunalen Verwaltungen und nehmen ihre Aufgaben eigenständig wahr.
Die Jugendämter unterstützen Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.
Die Fachkräfte des Jugendamtes beraten in Familien- und Erziehungsfragen, sind Ansprechpersonen bei Fragen zu Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung und fördern außerschulische Angebote für Kinder und Jugendliche. Auch bei Fragen zum Unterhaltsvorschuss und zum Antrag auf Elterngeld kann das Jugendamt unterstützen und zuständige Anlaufstellen nennen.
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49661 Cloppenburg
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