Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 den Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weiterentwickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder überwiegend (über 50 Prozent der Mittel) in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
- Starke Leitung
- Sprachliche Bildung
- Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
- Stärkung der Kindertagespflege
Beiträge sozial gerechter gestalten
Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-Kita-Gesetzes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können, sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung (mindestens 50 Prozent der Mittel) auf die sieben vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist. Zukünftig soll außerdem die Beitragsgestaltung sozial gerechter werden: Das Einkommen, die Anzahl der Geschwister und die Betreuungszeiten sollen bundesweit verpflichtende Staffelungskriterien für Kita-Beiträge sein. Familien mit geringem Einkommen, die etwa Sozialleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bleiben künftig bundesweit von den Beiträgen befreit.
Arbeitsgruppe entwickelt Vorschläge
Der nächste wichtige Schritt für mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege wird das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung sein, das in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll. Dazu soll eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge entwickeln. Die Arbeitsgruppe tagt Ende August zum ersten Mal und wird sich regelmäßig mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis austauschen.
Hintergrund
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz abgelöst, mit dem der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt hat. Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.